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Was macht der Stadtbezirksbeitrag?

Die Stadtbezirksbeiräte sind zu allen wichtigen den Stadtbezirk betreffenden Angelegenheiten zu hören. Der Stadtbezirksbeirat hat in diesen Fällen eine beratende Funktion für den Stadtrat und die Verwaltung. Darüber hinaus erfüllt der Stadtbezirksbeirat die ihm zur Entscheidung durch den Stadtrat per Hauptsatzung ab dem Jahr 2019 übertragenen Aufgaben unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt. Der Stadtbezirksbeirat beschließt demnach über folgende Angelegenheiten, soweit deren Bedeutung nicht über den Stadtbezirk hinausgehen:

  • Entscheidungen über die Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen
  • Entscheidungen über die Pflege des Ortsbildes sowie die Unterhaltung und Ausstattung der öffentlichen Park- und Grünanlagen
  • Entscheidungen über die Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen im Stadtbezirk im Rahmen von Projektförderungen
  • Entscheidungen über die Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums im Stadtbezirk
  • Entscheidungen über die Information, Dokumentation und Repräsentation in Stadtbezirksbeiratsangelegenheiten

Geht die Bedeutung einer Angelegenheit über den Stadtbezirk hinaus, kann der Stadtbezirksbeirat von seinem Vorschlagrecht Gebrauch machen oder ein zuständiges Fachamt mit den ihm zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln zur Realisierung bestimmter, vom Stadtbezirksbeirat gewünschter Maßnahmen unterstützen.

Achtung wichtig: Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben steht den Stadtbezirksbeiräten dazu ein Budget zur Verfügung. damit können sie direkt vielfältige Projektideen in den Stadtbezirken fördern. Voraussetzung ist, dass der Bezug zum Stadtteil gegeben ist und die Umsetzung des Vorhabens eine regionale Wirkung erzielt. Dies können insbesondere Zuwendungen für die Durchführung von Stadtteil-, Sport- und Straßenfesten, die Fortschreibung der Stadtteilgeschichte, die Förderung von bürgerschaftlichem Engagement, Maßnahmen der Ortsbildverschönerung oder zur Verbesserung des kulturellen und sozialen Lebens sein. Die Entscheidung über die Bewilligung trifft der zuständige Stadtbezirksbeirat. Antragsberechtigt sind grundsätzlich freie Träger, Vereine, Verbände, Gruppen, Initiativen, Privatpersonen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Aufgaben im Interesse der Landeshauptstadt Dresden erfüllen und/oder gemeinnützig arbeiten.

Hier gibt es ein nettes Video der Stadt Dresden zu den Aufgaben der Stadtbezirksbeiräte


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